Mit der Statusänderung zum berufsmäßigen Bürgermeister drückt die IGT den lukrativen Versorgungsposten für den eigenen „politischen“ Nachwuchs gegen klare Fakten, wirtschaftliche Vernunft und, viel schlimmer noch, gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger knallhart und rücksichtslos durch.
Ein Anschlag auf das Ehrenamt, auf alle ehrenamtlich Tätigen und auf die Gemeindefinanzen in Tuchenbach!
DAS müssen alle Wählerinnen und Wähler jetzt wissen und, noch wichtiger, DAS müssen alle Wählerinnen und Wähler bis zur Kommunalwahl 2026 unbedingt im Hinterkopf behalten!
Die Begründung der IGT für die Statusänderung. Sind das wirklich „echte“ Gründe?
Überforderung als bestes Argument?
In einem sehr persönlichen und in weiten Teilen rührseligen Vortrag hob der scheidende Erste Bürgermeister Eder die in den letzten Jahren gewachsenen Anforderungen des Amtes und die damit einhergehende Termindichte besonders hervor. Damit sollte der Versuch einer Begründung für die plötzliche Statusänderung eingeleitet werden. Auch die Schilderungen der zweiten Bürgermeisterin und des dritten Bürgermeisters, beide selbstverständlich auch IGT, die in ihren Vertretungszeiten offenbar genauso den Druck und die Bürde des Amtes spürten, sollten die dringende Notwendigkeit eines berufsmäßigen Bürgermeisters argumentativ weiter stützen. Wüsste man es nicht besser und sprächen nicht die objektiven und für jedermann nachlesbaren Fakten glasklar dagegen, könnte man fast Mitleid bekommen.
Viele der befragten 800 ehrenamtlichen Bürgermeister schaffen laut einer fundierten Analyse (Q1/S. 416) ihre Gestaltungsaufgabe als Bürgermeisterin oder Bürgermeister in ca. 40 Stunden/Woche und arbeiten daneben auch noch im Hauptberuf weiter, natürlich dann in Teilzeit, manche sogar bis zu 26 Stunden/Woche. Jeder ehrenamtlich Tätige von uns bringt es mit Voll- oder Teilzeitjob plus Ehrenamt sicher auch auf 65 Stunden/Woche, ohne aber für sein wichtiges gesellschaftliches Engagement üppig und ausufernd bezahlt und entlohnt zu werden.
Offenbar ist der geneigte Nachwuchs der IGT mit der Aufgabe ebenso überfordert, wie es der bisherige Amtsinhaber auch zu sein scheint. Zusätzlich hadern die potentiellen Nachfolger nun auch noch mit der bisherigen Entlohnung und sind offenbar nicht mehr länger bereit sich mit den bisherigen ca. 4000 Euro pro Monat zufrieden zu geben.
Ein Alarmzeichen und Weckruf für alle Wählerinnen und Wähler für die bevorstehende Kommunalwahl 2026!
Festzustellen ist an dieser Stelle:
KEINER, wirklich KEINER, zwingt die Mitglieder der IGT sich, bei dieser Selbstwahrnehmung und Aufgabeneinschätzung, das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zukünftig „anzutun“.
Bemerkenswert dabei ist aber Folgendes:
Für ein üppiges „Schmerzensgeld“ und eine beamtenähnliche Versorgung ist man offenbar aber dann doch bereit das Amt zu übernehmen. Genannt wurden in der Sitzung in etwa 30.000 Euro pro Jahr an Mehrkosten eines berufsmäßigen Bürgermeisters gegenüber dem bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister.
(Ehrenamtlich heißt hier übrigens ca. 4.000 Euro pro Monat, zuzüglich z.B. Sonderzahlung und Reisekosten und als buchstäbliche Krönung einen amtszeitabhängigen, wirklich nicht zu knappen „Ehrensold“ nach dem Ausscheiden im Alter, und das alles neben dem von vielen ehrenamtlichen Bürgermeistern noch ausgeübten Hauptberuf.)
Großzügig? Ja, besonders im eigenen Interesse!
Aber es wird noch besser und zugleich auch noch absurder.
Die besagten Mehrkosten durch die Statusänderung seien laut Aussage des Amtsinhabers kein Problem und im Haushalt problemlos vorhanden. Hört, hört! Viele beantragte und sinnvolle „Kleinigkeiten“ wurden, nicht erst seit 2014, abgelehnt und auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschoben, ausschließlich mit der Begründung des Sparzwangs und des ach so engen Haushaltsbudgets.
Natürlich hat man für die Befindlichkeiten und Egoismen des eigenen IGT-Nachwuchses besonders offene Ohren, zudem auch noch viel Verständnis und plötzlich offensichtlich auch ein Menge Geld übrig.
Das Geld der Bürgerinnen und Bürger! Unser Geld! Ihr Geld!
Die horrenden Mehrkosten müssen dann vermutlich an anderer Stelle wieder rigoros eingespart werden, bei Vereinen, Jugend, Senioren, Umwelt oder bei der Infrastrukturerneuerung, oder, noch eleganter, es wird einfach die Verschuldung weiter in die Höhe getrieben.
„Zukunftsfähigkeit“ und „Gestalten statt Verwalten“ als bizarre weitere Argumente!
Besonders befremdlich wird es, wenn die Hebung des Amtes zum berufsmäßigen Bürgermeister den Zuhörern als „Stärkung der Zukunftsfähigkeit“ verkauft werden soll. Seit wann ist mehr Geld für eine bestimmte einzelne Person aus der „alten“ Riege der bisherigen Verantwortungsträger ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit eines Ortes, vor allem, wenn das Geld dann an vielen anderen Stellen fehlt.
Die fehlenden Ideen für die Entwicklung Tuchenbachs, die konsequente Innovationsverweigerung und die mangelnde Zukunftskompetenz der IGT sind ja seit Jahren in einer ambitionslosen Ortspolitik für alle deutlich sichtbar. Es wird weder geschickt gestaltet noch zukunftsfähig verwaltet. Jahrelang verfristete Jahresabschlüsse, zu niedrige Gebühren und Entgelte und die damit verbundenen Mindereinnahmen, ein rigider Sparkurs, eine daraus resultierende marode und mangelbewirtschaftete Infrastruktur (Gebäude, Straßen, Kanäle) sowie die gewachsene Verschuldung sind dafür sicherlich Zeugnis und Beweis genug.
Die erdrückende Last der objektiven Fakten und der guten Argumente für die Beibehaltung des ehrenamtlichen Bürgermeisters:
- Die Staatsregierung und der Landtag haben, erst kürzlich, dem Umstand der gestiegenen Anforderungen dadurch Rechnung getragen, dass die Grenze für den Regelstatus eines berufsmäßigen Bürgermeisters von 5.000 Einwohnern auf 2.500 Einwohner abgesenkt wurde (Q2). In kleineren Gemeinden, wie hier in Tuchenbach mit ca. 1.500 Einwohnern, ist und bleibt aber der berufsmäßige Bürgermeister die absolute Ausnahme und ein „Sonderfall“, der z.B. für besonders aufwendige und komplexe Gemeindestrukturen zur Anwendung kommen kann. Das „Ehrenamt“ ist und bleibt hier aber der Regelfall.
- Die Mehrkosten der Statusänderung von ca. 25.000 Euro pro Jahr, also ca. 150.000 Euro pro Amtsperiode, fehlen an anderer Stelle im Haushalt. Die Spielräume für gute Kinder- und Jugendarbeit, für Seniorenarbeit, für Vereinszuschüsse und für den Erhalt und die Modernisierung der öffentlichen Gebäude werden dadurch unnötig eingeschränkt. Die Zeiten werden auch für die Kommunen immer härter und herausfordernder. Eine unangemessene „Vergoldung“ des Amtes fällt damit völlig aus dem Kontext der aktuellen Zeit!
- Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird bereits angemessen entlohnt und hat zudem auch eine Vorbildfunktion für alle Ehrenamtlichen (Q1/S. 419) im Ort. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Ehrenamts in und für Tuchenbach wird wohl niemand ernsthaft bezweifeln oder bestreiten. Mit gutem Beispiel voranzugehen lautet hier die Devise und das Gebot der Stunde. Diese Grundhaltung gehört aber offenbar für den „politischen Nachwuchs“ der IGT schon lange nicht mehr zu den Grundtugenden, geschweige denn zum guten Ton. Mit dem Ende der Ära Eder wirft die IGT damit die Wertschätzung für das Ehrenamt regelrecht und endgültig über Bord!
- Trotz der gestiegenen Anforderungen bewältigen viele der befragten 800 ehrenamtlichen Bürgermeister laut einer fundierten Analyse (Q1/S. 416) ihre Gestaltungsaufgabe als Bürgermeisterin oder Bürgermeister in ca. 40 Stunden/Woche und arbeiten daneben auch noch im Hauptberuf weiter, natürlich dann in Teilzeit, manche sogar bis zu 26 Stunden/Woche. Das sind objektive Zahlen, Daten und Fakten! Es liegt wohl eher an einem „Mismatch” (Bewerber oder Stelleninhaber passt nicht zu den Anforderungen seines Jobs), wenn sich dies individuell völlig anders gestaltet.
- Viele Gemeinden sind gezwungen das Amt, deshalb im Status zu heben, da sich sonst kein Bewerber mehr findet. Hier in Tuchenbach ist das nicht der Fall! Es gibt bislang mindestens einen Bewerber, der das Amt bereitwillig im Status des „ehrenamtlichen Bürgermeisters“ weiter ausüben möchte. Weitere könnten noch folgen! Entgegen dieser Sach- und Faktenlage wird das Amt also völlig unnötig angehoben und es werden damit unangemessene hohe Mehrkosten produziert. Ein perfider Anschlag auf unsere Gemeindefinanzen.
- Wenn man eine seit Jahrzehnten bewährte und wichtige „Institution“ wie den ehrenamtlichen Bürgermeister abschafft, muss es zuvor eine breite Diskussion und einen breiten Konsens geben. Natürlich gab es, wie immer, keine breite, gut vorbereitete und ergebnisoffene öffentliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema mit allen Bürgerinnen und Bürgern im Ort. Lediglich eine Kurzinfo im Gemeinderat, einen nachgeschobenen kurzen und hastigen Hinweis ziemlich am Ende der Bürgerversammlung und dann bereits jetzt die Abstimmung im Gemeinderat, dreizehn Monate vor der Wahl.
Fazit: Kann sich die Mehrheitsfraktion wirklich alles erlauben? – Jetzt sind die Bürger dran!
Aus unserer Sicht wurde mit der Statusänderung in erster Linie ein lukrativer Versorgungsposten für den eigenen „politischen“ Nachwuchs rücksichtlos zu Lasten der Gemeindefinanzen durchgedrückt und zementiert. Mit 8:5 stimmte die „Betonfraktion“ der IGT alle objektiven Fakten und vernünftigen Argumente gnadenlos nieder. Der durchsichtige Versuch die frühzeitig forcierte Entscheidung aus dem Kommunalwahlkampf herauszuhalten wird jedoch nicht gelingen!
Jetzt sind alle Bürgerinnen und Bürger, alle ehrenamtlich Engagierten und all diejenigen, denen die Zukunft Tuchenbachs wirklich am Herzen liegt, aufgerufen, dieser unsäglichen Hybris der IGT mit ihrem Stimmzettel bei den nächsten Kommunalwahlen einen gehörigen Dämpfer zu verpassen.
Wenn sich eine Mehrheitsfraktion alles herausnimmt und sich alles erlaubt, ist es dringend an der Zeit ihr die Mehrheit und das Vertrauen zu entziehen. Nicht minder wichtig ist der Entzug des selbstgeschaffenen „lukrativen Versorgungspostens“ bei der nächsten Wahl zum Bürgermeister.
Am 8. März 2026 ist die Gelegenheit dazu! Also, das Thema unbedingt im Hinterkopf behalten.
Ihre Unabhängigen Bürger Tuchenbach (UBT)
Ihr Stefan Spielvogel (parteiloses Mitglied des Gemeinderats Tuchenbach)
Und noch ein Zitat zum Abschluss:
„Man darf die Mehrheit nicht mit der Wahrheit verwechseln.“
Jean Maurice Eugène Clément Cocteau (1889 – 1963)
Quellen:
(Q1)
Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im ländlichen Raum – eine Analyse, von Hans-Peter Mayer, Bayerischer Gemeindetag, in der Verbandszeitschrift „Bayerischer Gemeindetag“ (Ausgabe 12/2022 Seite 414 bis 420) Link: https://www.bay-gemeindetag.de/media/25357/e-baygt_12-2022_221214_doppelseiten.pdf
(Q2)
Statement zur Kommunalrechtsnovelle von Innenminister Joachim Herrmann: https://www.bayern.de/herrmann-landtag-beschliesst-kommunalrechtsnovelle-2023/